Steuern in Namibia für deutsche Unternehmen mit lokalem Personal
Sobald deutsche Unternehmen Personal in Namibia beschäftigen oder dort Leistungen erbringen, treffen zwei Steuersysteme aufeinander – das namibische (NamRA) und das deutsche (BZSt/Finanzamt). Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Berührungspunkte und zeigt, wie sich das mit Abstand größte Risiko – die ungewollte Begründung einer Betriebsstätte in Namibia – vermeiden lässt.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall empfehlen wir die Abstimmung mit einem deutschen Steuerberater und unserem namibischen Tax-Partner.
1. Das DBA Deutschland–Namibia
Zwischen Deutschland und Namibia besteht das Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Dezember 1993. Es regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf und vermeidet die Doppelbesteuerung – meist nach dem Anrechnungs- oder Freistellungsprinzip.
Für die Praxis besonders relevant: Artikel 5 (Betriebsstätte), Artikel 7 (Unternehmensgewinne) und Artikel 15 (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit).
2. Das Betriebsstätten-Risiko
Das größte steuerliche Risiko beim direkten Engagement von Personal in Namibia ist die ungewollte Begründung einer permanent establishment (PE). Folgen einer PE:
- Pflicht zur Registrierung bei NamRA als Steuerpflichtiger
- Körperschaftsteuer (32 %) auf den der PE zurechenbaren Gewinn
- Verpflichtung zur jährlichen Steuererklärung und ggf. Audit
- Risiko von Strafzahlungen bei verspäteter Anmeldung
Typische PE-Auslöser: Eigenes Büro/Showroom in Namibia, ein Mitarbeiter mit Vertragsabschlussvollmacht („dependent agent"), Bauausführungen oder Montagen über 6 Monate Dauer.
EoR-Vorteil: Wird der Mitarbeiter formal über einen unabhängigen Employer of Record (BRYCH Capital) angestellt und besitzt keine Vertragsabschlussvollmacht für die deutsche Mutter, entsteht typischerweise keine Betriebsstätte in Namibia. Das spart Registrierung, Körperschaftsteuer und Compliance-Aufwand.
3. PAYE – Lohnsteuer in Namibia
Die namibische Lohnsteuer („Pay As You Earn") wird vom Arbeitgeber monatlich einbehalten und bis zum 20. des Folgemonats an NamRA abgeführt. Der Tarif ist progressiv – einen vollständigen Überblick über alle Lohnkosten und Sozialabgaben in Namibia finden Sie in unserem separaten Artikel. Der Steuertarif im Überblick:
| Jahreseinkommen (NAD) | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 100.000 | 0 % |
| 100.001 – 150.000 | 18 % |
| 150.001 – 350.000 | 25 % |
| 350.001 – 550.000 | 28 % |
| 550.001 – 850.000 | 30 % |
| 850.001 – 1.550.000 | 32 % |
| über 1.550.000 | 37 % |
Stand 2025/26 nach jüngster NamRA-Tarifreform. Konkrete Werte können sich kurzfristig ändern.
4. VAT (Umsatzsteuer) und EoR-Rechnungen
Die namibische VAT beträgt 15 %. Leistungen an Empfänger im Ausland (B2B-Export von Dienstleistungen) sind in der Regel zero-rated – der EoR berechnet Ihnen also keine VAT auf seine Servicegebühr und die weitergeleiteten Lohnkosten.
In Deutschland gilt das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG): Sie führen die deutsche Umsatzsteuer auf die Eingangsleistung ab und ziehen sie als Vorsteuer wieder ab. Saldenwirkung: in der Regel null.
5. Quellensteuer auf Dienstleistungen
Namibia erhebt eine Quellensteuer (Withholding Tax on Services) von 10 % auf bestimmte Zahlungen ins Ausland für Beratungs-, Management- oder technische Leistungen. Das DBA Deutschland-Namibia kann diese Belastung in vielen Fällen reduzieren oder ausschließen – es ist jedoch ein formaler Antrag bei NamRA erforderlich.
Wenn Sie Personal über einen lokalen EoR beschäftigen und keine zusätzlichen grenzüberschreitenden Beratungsleistungen abrechnen, fällt diese Quellensteuer typischerweise nicht an.
6. Steuerliche Behandlung der EoR-Rechnung in Deutschland
Die monatliche EoR-Rechnung ist für Sie eine reguläre Betriebsausgabe (Fremdleistung). Sie buchen die Position in voller Höhe gewinnmindernd und behandeln sie umsatzsteuerlich nach Reverse-Charge. Ein Lohnkonto in Deutschland müssen Sie für den namibischen Mitarbeiter nicht führen.
Steuerlich sauber aufgestellt – ohne eigene Betriebsstätte
In der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Ihnen anhand Ihres Geschäftsmodells, wie Sie eine ungewollte Betriebsstätte in Namibia vermeiden und welche Rolle das DBA dabei spielt. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem deutsch-namibischen Steuerberater her.
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